Realgewerberechte
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Ehaft — oder Ehehaft (von ahd., mhd. êhaft „gesetzlich“, „rechtmäßig“) ist ein teilweise schon im 18. Jahrhundert veralteter Rechtsbegriff, der sich am längsten in der Schweiz und in Bayern gehalten hat und sowohl adjektivisch als auch substantivisch… … Deutsch Wikipedia
Ehehaft — Ehaft oder Ehehaft (von ahd., mhd. êhaft „gesetzlich“, „rechtmäßig“) ist ein teilweise schon im 18. Jahrhundert veralteter Rechtsbegriff, der sich am längsten in der Schweiz und in Bayern gehalten hat und sowohl adjektivisch als auch… … Deutsch Wikipedia
Ablösung — Ablösung, die Beseitigung einer rechtlichen Verpflichtung gegen Entschädigung, insbes. und zwar im Gegensatze zu einer freiwilligen Vereinbarung eine solche, die auf Grund gesetzlicher Bestimmungen (der Ablösungsgesetze) bei Grundgerechtigkeiten … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Ehehaft — Ehehaft, alter deutscher Ausdruck für rechtsgültig, vom Gesetz anerkannt; daher sind Ehehaften (ehehafte Nöte) nach dem Gesetz gültige Entschuldigungsgründe für jemand, welcher der Ladung vor Gericht nicht Folge leistete, als solche werden in den … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Gewerbegesetzgebung — (Gewerbeverfassung), der Inbegriff der gesetzlichen Bestimmungen, die auf eine Regelung des Gewerbewesens abzielen, und durch die der Gewerbebetrieb im öffentlichen Interesse teils gefördert, teils beschränkt wird. Diese Bestimmungen sind in… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Sachenrecht — Sachenrecht, Teil des Bürgerlichen Rechts, der die Lehre vom Eigentum und den dinglichen Rechten (Servitut, Hypothek etc.) behandelt; Gegensatz: Forderungsrechte (s.d.). Hierher gehören auch Realrechte, d.h. solche Rechte, welche dem jeweiligen… … Kleines Konversations-Lexikon